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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Fischereischein

Allgemeines

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird der Fischereischein von der Gemeinde.

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-50
Fax:  +49 2723 409-55
Raum:  101/102

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-50
Fax: +49 2723 409-55
Raum: 101/102

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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