Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird der Fischereischein von der Gemeinde.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
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