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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Sterbefall

Allgemeines

Die Beurkundung von Sterbefällen erfolgt im Standesamt. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtet ist:
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Notwendige Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • eine ärztliche Todesbescheinigung
  • bei verheirateten, verwitweten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Verstorbenen: Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde

Falls die Ehe / Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, ist dies nachzuweisen.

Kosten

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro.

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-29
Fax:  +49 2723 409-99-29
E-Mail oder Kontaktformular
Raum:  113

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Heinz Föhres
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-29
Fax: +49 2723 409-99-29
E-Mail: h.foehres@kirchhundem.de
Raum: 113

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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