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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Schwerbehindertenausweis

Allgemeines

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt.

Antrag

Der Antrag kann hier ausgefüllt und ausgedruckt werden. Außerdem erhalten Sie die Anträge im Bürgerbüro. Auch die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wird im Bürgerbüro vorgenommen. 

Kosten

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-50
Fax:  +49 2723 409-55
Raum:  101/102

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-50
Fax: +49 2723 409-55
Raum: 101/102

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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