Der Kinderreisepass ist ein Pass, der auf Antrag in der Regel für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt wird.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen ab 26.06.2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Die Möglichkeit, Kinder in den Reisedokumenten der Eltern eintragen zu lassen, besteht nicht mehr. Die Kindereinträge werden mit Ablauf des 25.06.2012 ungültig. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig ein eigenständiges Reisedokument für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. dem "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Der Kinderreisepass ist durch die gesetzlichen Vertreter zu beantragen. Sofern die Sorgeberechtigung nur einem Elternteil obliegt, ist dies entsprechend nachzuweisen (z. B. durch Vorlage des
Scheidungsurteils). Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses haben sich die Antragsteller durch ihre Personalausweise oder Reisepässe auszuweisen. Das Kind ist zur Antragstellung mitzubringen.
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro.
Die Gebühr für die Verlängerung beläuft sich auf 6,00 Euro.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
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