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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeines

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. Sie wird auf Antrag ausgestellt für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten. Ebenso können Ehefähigkeitszeugnissen für Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten (gilt nur für bestimmte Staaten), beschafft werden.

Notwendige Unterlagen

Die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen erfragen Sie beim Standesamt.

Kosten

40,00 Euro pro Ehefähigkeitszeugnis

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-29
Fax:  +49 2723 409-99-29
E-Mail oder Kontaktformular
Raum:  113

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Heinz Föhres
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-29
Fax: +49 2723 409-99-29
E-Mail: h.foehres@kirchhundem.de
Raum: 113

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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