In Kirchhundem werden Trauungen unter Beachtung des geltenden Coronabedingungen außerhalb des Rathauses durchgeführt
Der Tag der Eheschließung ist ein besonderer Tag im Leben zweier sich liebenden Menschen. Mit dem Ja-Wort werden wichtige Weichen für die gemeinsame Zukunft gestellt. Sie bekennen sich zueinander, sie nehmen einander an, so wie sie sind. Zugleich stellt dieser Schritt eine große Herausforderung dar.
Es ist schön, dass Sie sich für das Standesamt Kirchhundem und seine Angebote interessieren, um dieses bedeutsame Ereignis zu begehen. Für Informationen, die über das hier dargestellte hinausgehen, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Für Ihre Trauung vor den Standesbeamt*innen stehen Ihnen in der Gemeinde Kirchhundem fünf verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung.
Sie haben die Möglichkeit, sich in folgenden Räumen das Ja-Wort zu geben:
Für welchen Ort Sie sich auch entscheiden, es ist unser Ziel, Ihrer Trauung einen angemessenen Rahmen zu bieten und diesen besonderen Tag individuell zu gestalten. Wir freuen uns daher über Ihren Anruf oder Ihren Besuch, um den Ablauf und die Details Ihrer standesamtlichen Trauung miteinander abzustimmen.
Trauungen beim Standesamt Kirchhundem sind auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Angeboten werden dafür der erste und dritte Freitagnachmittag eines Monats in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie der erste und dritte Samstagvormittag eines Monats in der Zeit ab 10.00 Uhr; weitere Termine nach Absprache (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Fällt der Monatserste auf einen Samstag, beginnt die Zählung mit dem darauf folgenden Wochenende.
Termine und Örtlichkeit für eine Trauung vereinbaren die Brautpaare mit dem Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung. Die Buchung des Trauzimmers erfolgt durch die Brautpaare bei dem Betreiber. Eine Terminbestätigung erhält das Brautpaar, wenn der Betreiber dem Standesamt die Buchung bestätigt hat.
Auswärts wohnende Brautpaare, die in Kirchhundem heiraten möchten, wenden sich zunächst an das Standesamt ihres Wohnsitzes, um die Eheschließung anzumelden. Wenn das auswärtige Standesamt die Anmeldung der Eheschließung mit den notwendigen Unterlagen an das Standesamt Kirchhundem übersandt und den Standesbeamt*in in Kirchhundem ermächtigt hat, die Eheschließung vornehmen zu können, werden Ort und Zeit der Trauung vereinbart.
Aufgrund eines Personalengpasses werden Wochenendtrauungen nur dann vorgenommen, wenn ein Standesbeamter / eine Standesbeamtin zur Verfügung steht.
Da es sich um einen speziellen Service handelt, wenn nicht im Rathaus oder außerhalb der Geschäftszeiten des Standesamtes geheiratet wird, fallen zusätzlich zu den üblichen Gebühren besondere Kosten an, die vom Brautpaar zu tragen sind. Für Trauungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten wird eine Gebühr von 66,00 Euro erhoben. Für die Eheschließung in einem Trauzimmer außerhalb des Rathauses wird außerdem mit einer Kostenpauschale von 72,00 Euro berechnet.
Zusätzlich zu den beim Standesamt anfallenden Gebühren entstehen bei Trauungen außerhalb des Rathauses Kosten für die Inanspruchnahme des Trauzimmers, die vom Brautpaar mit dem Betreiber des Raumes unmittelbar abzurechnen sind.
Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Fallkonstellation. Deshalb wird empfohlen, sich hierüber Auskunft bei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt einzuholen.
Ledige deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Gemeinde Kirchhundem legen bei der Anmeldung der Eheschließung eine beglaubigte Abschrift ihres Geburtseintrags sowie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) vor. Die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages stellt das Standesamt aus, das die Geburt beurkundet hat (Geburtsort).
Da das Standesamt Kirchhundem in Ausnahmefällen nicht durchgängig besetzt sein kann, empfiehlt sich grundsätzlich eine telefonische Terminvereinbarung.