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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

Korruptionsbekämpfung

Auskünfte der Gemeinderatsmitglieder, sachkundigen Bürger und beratenden Mitglieder zu § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Allgemeines

Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 875) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt, soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist, die Korruptionsbekämpfung und die Errichtung und Führung eines Vergaberegisters mit entsprechenden Anzeigepflichten auch für Kommunen sowie Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten seitens der Rats- und Ausschussmitglieder als auch der Bürgermeister.

Verpflichtung des Bürgermeisters und der kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder

§ 7 KorruptionsbG verpflichtet die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) gegenüber der Kommunalaufsicht (Kreis Olpe) und die kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.

Soweit dies für die jeweilige Einzelfallprüfung notwendig ist, kann sich die uneingeschränkte Auskunft gegenüber den Prüfeinrichtungen auch auf die Vermögensverhältnisse erstrecken (§ 6).

Veröffentlichung

Die Auskünfte nach § 7 sind vom Bürgermeister jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen; die Auskünfte des Bürgermeisters als Hauptverwaltungsbeamter sollen nach Mitteilung des Kreises Olpe vom 10.05.2005 mit der Veröffentlichung der Daten der Rats- und Ausschussmitglieder bekannt gemacht werden.

Die Fragebögen der Rats- und Ausschussmitglieder sind ganzjährig auf dieser Seite einsehbar. Zum Hinweis darauf erfolgt alljährlich im Sommer eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse.

Download

Fragebogen Korruptionsbekämpfung blanco [PDF-Dokument: 72 kB]

Antwortbögen Korruptionsbekämpfungsgesetz [PDF-Dokument: 10.6 MB]

Kontakt

Christina Rump
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-22
Fax: +49 2723 409-99-22
E-Mail: c.rump@kirchhundem.de
Raum: 210

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