Auskünfte der Gemeinderatsmitglieder, sachkundigen Bürger und beratenden Mitglieder zu § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16.12.2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 875) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt, soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt ist, die Korruptionsbekämpfung und die Errichtung und Führung eines Vergaberegisters mit entsprechenden Anzeigepflichten auch für Kommunen sowie Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten seitens der Rats- und Ausschussmitglieder als auch der Bürgermeister.
§ 7 KorruptionsbG verpflichtet die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) gegenüber der Kommunalaufsicht (Kreis Olpe) und die kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über
Soweit dies für die jeweilige Einzelfallprüfung notwendig ist, kann sich die uneingeschränkte Auskunft gegenüber den Prüfeinrichtungen auch auf die Vermögensverhältnisse erstrecken (§ 6).
Die Auskünfte nach § 7 sind vom Bürgermeister jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen; die Auskünfte des Bürgermeisters als Hauptverwaltungsbeamter sollen nach Mitteilung des Kreises Olpe vom 10.05.2005 mit der Veröffentlichung der Daten der Rats- und Ausschussmitglieder bekannt gemacht werden.
Die Fragebögen der Rats- und Ausschussmitglieder sind ganzjährig auf dieser Seite einsehbar. Zum Hinweis darauf erfolgt alljährlich im Sommer eine öffentliche Bekanntmachung in der Presse.
Fragebogen Korruptionsbekämpfung blanco [PDF-Dokument: 72 kB]
Antwortbögen Korruptionsbekämpfungsgesetz [PDF-Dokument: 10.6 MB]
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Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
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