Ein Eigenbetrieb für die Wasserversorgung und eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung für die Abwasserentsorgung
Die Gemeindewerke Kirchhundem bestehen aus den Betriebszweigen “Wasserversorgung“ und “Abwasserentsorgung“. Neben der Betriebsleitung sind zwei Stellvertreter*innen (jeweils für den technischen u. kaufmännischen Bereich), zwei Wassermeister, zwei Abwassertechniker*innen und vier Mitarbeiter*innen in der Verwaltung für die Gemeindewerke tätig.
Die Aufgaben der Gemeindewerke Kirchhundem sind:
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Abwasseranlage werden Wasser- und Abwassergebühren erhoben.
Die Wassergebühr setzt sich aus einer monatlichen Grundgebühr pro Hausanschluss und aus verbrauchsabhängigen Gebühren zusammen.
Die Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühr zusammen. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist die Menge der häuslichen und gewerblichen Schmutzwässer in Kubikmeter, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann. Des Weiteren werden Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen erhoben.
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung und Anschaffung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile wird ein Wasser- bzw. Kanalanschlussbeitrag erhoben.
Für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücks- und Hausanschlüsse in beiden Bereichen sowie im Bereich Abwasserentsorgung für die laufende Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse wird ein Aufwandersatz erhoben.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr