In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick über das Themenfeld „Finanzen“ bei der Gemeinde Kirchhundem.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan als Anlage beinhaltet sämtliche Zahlungsverpflichtungen, Ausgabeplanungen und Einnahmeerwartungen eines Haushaltsjahres. Die in § 7 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen wird gem. den rechtlichen Vorgaben (§ 80 GO NRW) öffentlich ausgelegt. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von min. 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabenpflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen entscheidet abschließend der Rat.
Die öffentliche Auslegung wird rechtzeitig in den einschlägigen Medien bekannt gemacht. Eingesehen werden kann die Haushaltssatzung mit Anlagen in dem definierten Zeitraum während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr und an Freitagen bis 12.15 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kirchhundem in Kirchhundem, Hundemstraße 35.
Bei der Erstellung des Haushaltsplans ist Transparenz wichtig. Seit mehreren Jahren beschreitet die Gemeinde Kirchhundem den Weg des Bürgerbeteiligungsverfahrens "Kommunaler Bürgerhaushalt". Die Kämmerei informiert über den aktuellen Haushalt in einer öffentlichen Veranstaltung, die rechtzeitig in den einschlägigen Medien öffentlich bekannt gemacht wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich so bei der Erstellung des Haushaltsplanes einbringen und Einsparvorschläge, Vorschläge zur Einnahmensteigerung und sonstige Anregungen mitteilen. Über die Vorschläge wird abschließend der Rat im Zuge der Beschlussfassung entscheiden.
Seit dem 1. August 2014 ist der Zahlungsverkehr in der EU auf die einheitlichen SEPA-Instrumente umgestellt. Daher ist nur dieses Lastschriftmandat zu benutzen, welches die nötigen formellen Voraussetzungen zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfüllt. Auf diesem Lastschriftmandat ist zwingend die eigenhändige Unterschrift des Schuldners erforderlich.
Die Gemeinde Kirchhundem hat nach § 95 der Gemeindeordnung NRW zum Schluss jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Er beinhaltet alle Erträge, Aufwendungen, Investitionen und sämtliche Zahlungsströme des jeweiligen Haushaltsjahres. Der Jahresabschluss besteht insbesondere aus der Ergebnisrechnung mit dem Ausweis eines etwaigen Jahresüberschusses (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust), der Finanzrechnung und der Schlussbilanz, in der das Vermögen und die Schulden der Gemeinde Kirchhundem gegenübergestellt werden.
Neben dem Jahresabschluss hat die Gemeinde Kirchhundem nach § 116 Gemeindeordnung NRW jährlich zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung sind hier alle verselbständigten Aufgabenbereiche (ausgelagerte Betriebe, Unternehmen, Gesellschaften und Zweckverbände) einzubeziehen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang einschließlich einer Gesamtkapitalflussrechnung sowie dem Gesamtlagebericht. Bestandteil des Gesamtabschlusses ist zudem der Beteiligungsbericht. Der Gesamtabschluss soll somit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde Kirchhundem vermitteln.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr