Wie hoch sind die ortsüblichen Wohnungsmieten im Kreis Olpe? Welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen? Diese Fragen sollen nun unter anderem mittels eines qualifizierten Mietspiegels beantwortet werden. In diesem Zusammenhang bittet der Kreis Olpe ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter im Rahmen einer stichprobenhaften Befragung um ihre Unterstützung.
Qualifizierte Mietspiegel liefern ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der aktuellen Mietpreise in den Städten und Gemeinden und damit eine repräsentative, rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung. Ein Mietspiegel dient Mietern und Vermietern gleichermaßen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe bei Mietpreisverhandlungen. Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
Die Ermittlung der regional angemessenen Kosten der Unterkunft im Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialhilfeleistungen muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf der Grundlage eines überprüfbaren „Schlüssigen Konzepts“ zur Datenerhebung und Datenauswertung unter Einhaltung mathematisch-statistischer Grundsätze erfolgen. Dieses „Schlüssige Konzept“ soll hinreichend Gewähr dafür bieten, dass die hierfür maßgeblichen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergegeben werden und sozialhilferechtlich angemessene Mietkosten gezahlt werden.
Mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und eines „Schlüssigen Konzepts“ hat der Kreis Olpe das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Hierzu wird in Kürze eine stichprobenhafte Befragung von Vermieterinnen und Vermietern durchgeführt.
Der Kreis Olpe bittet daher die angeschriebenen Vermieterinnen und Vermieter den versandten Fragebogen auszufüllen und zurückzuschicken. Je höher der Rücklauf der Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden.
Die Daten werden anonymisiert erhoben, und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr