In Nordrhein-Westfalen wird erstmalig ein landesweiter Warntag festgelegt, der jährlich am ersten Donnerstag im September stattfinden wird.
Premiere des landesweiten Warntages ist am 6. September 2018. Dabei soll durch die kommunalen Aufgabenträger, die über Sirenen verfügen, öffentlichkeitswirksam im ganzen Land um 10:00 Uhr ein Sirenenprobealarm durchgeführt werden. Über diesen landesweiten Sirenenprobealarm hinaus sollten zugleich alle weiteren Warnmittel erprobt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Internetseite Ministerium des Innern des Landes NRW -Gefahrenabwehr
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr