Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, die Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne mit den Begründungen und dem gemeinsamen Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans liegt in der Zeit von 02.01.2023 bis 03.02.2023 einschließlich während der Dienststunden im Fachbereich 3 – Bauwesen - der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem, Zimmer 303, öffentlich aus und unter folgendem Link zum Download bereit: Offenlage BPlanNr. 29 GE Am Heid II WE sowie 19. Änd FNP 19 WE Zum Eulenbruch II
Es besteht im genannten Zeitraum für jedermann die Möglichkeit sich über die Planabsichten zu informieren und sich während dieses Zeitraumes dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr