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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

Wichtige Hinweise bei der Zahlungsabwicklung

Getrennte Bankkonten und  Abgabenbescheide für die Gemeinde und die Gemeindewerke

Allgemeines

Die Gemeinde und die Gemeindewerke haben ab dem 01.01.2017 eine neue Finanzsoftware eingeführt. In diesem Zusammenhang werden seit Beginn des Jahres 2017 für die Gemeinde und die Gemeindewerke getrennte Bankkonten geführt und auch getrennte Abgabenbescheide erstellt. Der eine Abgabenbescheid wird von der „Gemeinde, Der Bürgermeister“, und der andere von den „Gemeindewerken, Die Betriebsleitung“ verschickt. Somit werden die Forderungen der Gemeinde bzw. der Gemeindewerke ab sofort getrennt ausgewiesen und sind auf unterschiedlichen Bankkonten auszugleichen. Aus vorgenannten Gründen sind bei der Zahlungsabwicklung eindeutige Angaben zwecks eindeutiger Zuordnung zum Abgabenbescheid für die Gemeindekasse notwendig.

Bankverbindungen

  • Alle Zahlungen, die gemäß Abgabenbescheid unter der Firmierung „Gemeindewerke Kirchhundem, Die Betriebsleitung“ an die Gemeindewerke zu leisten sind, sind ab sofort ausschließlich auf folgendes Bankkonto zu überweisen:

Kontoinhaber: Gemeinde Kirchhundem

Kreditinstitut: Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem

IBAN: DE27 4625 1630 0000 0540 49

BIC: WELADED1ALK

  • Alle Zahlungen, die gemäß Abgabenbescheid unter der Firmierung „Gemeinde Kirchhundem, Der Bürgermeister“ an die Gemeinde zu leisten sind, sind ab sofort auf folgende Bankkonten (alternativ) zu überweisen:

Kontoinhaber: Gemeinde Kirchhundem

Kreditinstitut: Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem

IBAN: DE26 4625 1630 0041 0017 44

IC: WELADED1ALK

oder

Kontoinhaber: Gemeinde Kirchhundem

Kreditinstitut: Volksbank Sauerland eG

IBAN: DE08 4606 2817 0009 1002 00

BIC: GENODEM1SMA

  • Sofern auf den Bescheiden Erstattungsbeträge oberhalb von 3,00 Euro zu Ihren Gunsten ausgewiesen sind, bitten wir um Angabe der Bankverbindung, auf die der Betrag erstattet werden soll.
  • Aus Kostengründen wurde eine Bagatellgrenze festgelegt und entschieden, die in den Bescheiden ausgewiesenen Erstattungsbeträge unterhalb von 3,00 Euro nicht zurück zu erstatten.
  • Eventuell bestehende Daueraufträge sind anzupassen.

Es wird darum gebeten, sich an die Angaben im jeweiligen Abgabenbescheid zu halten und unter anderem die dort ausgewiesenen Kassenzeichen, die sich auf dem Bescheid oben rechts befinden, bei den Zahlungen mit anzugeben. Ansonsten kann die Gemeindekasse die Zahlungseingänge nicht konkret zuordnen und muss die Zahlungseingänge ggf.  zurück erstatten mit der Folge, dass die Forderungen unausgeglichen bleiben und später angemahnt werden

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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