Hilfsnavigation

Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

Abfall

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Abfall.

Allgemeines

Hier haben Sie die Möglichkeit

Im Bürgerbüro erhalten Sie Säcke für Rest- und Bioabfall (gegen Gebühr) und gelbe Säcke (kostenlos).

Den aktuellen Abfallkalender finden Sie auf der Notfallwebseite.

Abfallbehälter

Die Rest- und Bioabfallbehälter sind mit einem Identifikations-Chip und einem Adressetikett ausgestattet, um eine eindeutige Zuordnung zum Grundstück zu gewährleisten.

Folgende Behältergrößen stehen zur Verfügung:

  • Restabfall: 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l
  • Bioabfall: 80 l, 120 l und 240 l
  • Papierabfall: 240 l und 1.100 l
  • DSD: 240 l (alternativ: gelbe Säcke)
Mindestvolumen

Unter Berücksichtigung des Mindestvolumens von 5 Litern pro Einwohner/-gleichwert und Woche ergeben sich für die einzelnen Grundstücke folgende Zuordnungen der Restabfallbehältergrößen:

  •    1 bis 4 Personen: 80 Liter
  •    5 bis 6 Personen: 120 Liter
  •    7 bis 8 Personen: 2 x 80 Liter
  •    9 bis 12 Personen: 240 Liter
  • 13 bis 16 Personen: 240 Liter und 80 Liter usw.

Die Zuordnungen gelten entsprechend für Einwohnergleichwerte.

Für Bio-, Papier- und DSDabfall ist kein Mindestvolumen pro Person vorgesehen. Auf jedem Grundstück ist (außer bei ordnungsgemäßer und vollständiger Eigenkompostierung) grundsätzlich mindestens ein Abfallbehälter mit dem jeweils kleinsten Fassungsvermögen vorzuhalten.

Selbstverständlich können auch weiterhin Abfallbehälter mit einem über das Mindestvolumen hinausgehenden Fassungsvermögen benutzt werden.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren setzen sich aus einer nach dem Grundstück bemessenen Grundgebühr sowie einer nach Behältervolumen berechneten Zusatzgebühr zusammen. Sofern bei vollständiger Eigenkompostierung auf Antrag eine Befreiung von der Biotonne erfolgt ist, entfällt die Zusatzgebühr für die Biotonne. Die Nutzung der gelben und grünen Abfallbehälter ist kostenlos.

Die Gebührensätze sind in der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Gemeinde Kirchhundem in der zur Zeit gültigen Fassung festgesetzt.

Abfallanmeldung online:

FaQ Abfallanmeldung

· Wie kann ich eine Abfallanmeldung vornehmen?

Für die kommenden Abfuhrtermine können Sie Ihre Anmeldung per E-Mail (entsorgung@kirchhundem.de) oder schriftlich (Anforderungskarte, formloses Schreiben) vornehmen. Die Anforderungskarten und die formlosen Schreiben können Sie in den Briefkasten des Rathauses einwerfen oder per Post an die folgende Adresse senden:

Gemeindeverwaltung Kirchhundem

Hundemstraße 35

57399 Kirchhundem

Wir bitten Sie, möglichst von persönlichen und telefonischen Vorsprachen abzusehen.

· Bis wann kann ich meinen Abfall anmelden?

Die Abfallanmeldung können Sie bis spätestens vier Arbeitstage vor Abfuhr vornehmen.

Hinweise zur Abfallsortierung

Gelber Wertstoffsack / Gelbe Tonne:
Alle (Einweg-)Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen (Leichtstoffverpackungen) mit dem "Grünen Punkt" z. B. Konserven- und Getränkedosen, Aluminium-verpackungen, Kunststoffflaschen von z. B. Spül- und Körperpflegemittel, Tragetaschen, Einwickelfolie, geschäumte Verpackungsmaterialien, Verbundstoffe wie Saft- und Milchkartons (Tetra Paks) etc.
Diese Verpackungen müssen leer sein. Wichtig: Verkaufsverpackungen aus Papier mit grünem Punkt gehören nicht in die gelbe Tonne / Wertstoffsack, sondern in die grüne Tonne. Bei Rückfragen: REMONDIS Olpe GmbH; Gebührenfreie DSD-Hotline: 0800 1223255. Weitere Infos: www.recycling-fuer-deutschland.de.
Biotonne mit braunem Deckel oder Eigenkompostierung:

Lebensmittelreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Obst-, Kartoffel- und Eierschalen, Eier, Knochen, Fisch- und Fleischreste, Milcherzeugnisse, Blumen, Blumenerde, Sägespäne, Grünschnitt, Laub, Pflanzen, Papier-Küchentücher, Mist von Kleintieren etc. Verwenden Sie zum Verpacken der Bioabfälle Papiertüten oder Zeitungspapier. Bioabfallsäcke können zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden. Die Säcke sind nur im Rathaus erhältlich und gebührenpflichtig. Bei vollständiger und ordnungsgemäßer Eigenkompostierung kann ein Antrag auf Vollkompostierung gestellt werden. 

Nicht in die Biotonne gehören: Plastiktüten, auch die sogenannte kompostierbaren Plastiktüten (richtig: Gelbe Tonne/gelber Sack), Dosen/Kronkorken (richtig: Gelbe Tonne/gelber Sack), Milch- und Getränkekartons (richtig: Gelbe Tonne/gelber Sack), Glas (richtig: Hohlglas in den Glascontainer; ansonsten in die Restmülltonne, z. B. Spiegel, Glasscheiben u. ä.), Zigarettenkippen (richtig: Restmülltonne), Ofenasche/Asche von Grillkohle (richtig: Restmülltonne), Staubsaugerbeutel (richtig: Restmülltonne), Windeln/Hygieneartikel (richtig: Restmülltonne), Hochglanz- und Illustriertenpapier (richtig: Altpapiertonne), Batterien/Akkus Rücknahmesystem (in allen Geschäften, die Akkus und Batterien verkaufen) etc. Weitere Informationen über sogenannte Störstoffe finden Sie hier.

Graue Restabfalltonne:
Alle Abfälle, die zur Zeit keiner Wiederverwertung zugeführt werden können, z. B. Windeln, Hygieneartikel, Asche, Porzellan, Keramik, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Zigarettenfilter, verschmutztes Papier, Pergamentpapier, Fotopapier, Durchschlagpapier, gebrauchte Tapeten, Fensterglas, Lumpen (nicht ölhaltige), Stoffreste etc. Graue Restabfallsäcke können zur Abfuhr neben die Tonne gestellt werden. Die Säcke sind nur im Rathaus erhältlich und gebührenpflichtig.
Grüne Papiertonne:
Zeitungen, Kartonagen, Pappe und ähnliche Papierabfälle, sofern sie nicht zu stark verschmutzt sind. Verkaufsverpackungen aus Papier mit grünem Punkt.
Altholzabfuhr:

Alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus Holz  z. B. Stühle, Schränke, Eckbänke, Bilderrahmen, Korbmöbel, Lattenroste mit Holzrahmen usw., die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten und zu mindestens 50 Prozent aus Holz bestehen. Kleinteile, die von der Größe her in die Restabfalltonne passen, gehören nicht zur Altholzabfuhr. Nicht abgefahren werden: Baum- und Strauchschnitt, Lattenroste mit Metallrahmen, Sofas, Sessel, Gewerbeabfälle, Bauholz usw. Zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr: maximal 4 Kubikmeter. Die Abholung erfolgt auf besondere Anforderung.

Schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz):

Schadstoffhaltiges Altholz (A 4 – Holz), wie z. B. imprägnierte Gartenmöbel, Fenster, Leitungsmasten, Bahnschwellen, Hölzer aus dem Außenbereich wie Zäune, Palisaden etc., wird nicht abgeholt. Dieses Altholz (Gesamtmenge 4 m³) kann immer montags und mittwochs von 14 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr unter folgender Anschrift kostenlos abgegeben werden:

Bahnbetriebswerk 10
57368 Lennestadt
Auf Karte anzeigen
Telefon:  +49 2761 923-345
Fax:  +49 2761 923-55345
www.remondis-entsorgung.de/olpe
Restsperrgutabfuhr:

Zur Restsperrgutabfuhr gehören Abfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht in die graue Abfalltonne passen und zu weniger als 50 Prozent aus Holz bestehen wie z. B. Polstermöbel, Matratzen, Oberbetten, Srungfederrahmen mit Holzanteil, Lattenroste mit Metallrahmen, Teppiche, Kinderwagen, Koffer, Plastikmöbel, Wäschekörbe, Spielgeräte aus Kunststoff usw. Nicht mitgenommen werden: Baum- und
Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Dach- / Teerpappe, Papier, Pappe, Wertstoffe, Autoreifen und Autoteile, befüllte Abfallsäcke, Bauschutt usw. Einzelne Sperrstücke dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr: maximal 4 Kubikmeter. Die Abholung erfolgt auf besondere Anforderung.

Elektro-Altgeräte:
Dazu zählen alle größeren Elektrogeräte wie z. B. Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Computer, Drucker, Monitore, Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Herde, Trockner, Mikrowellen. Kleinere Elektrogeräte wie Rasierer, elektrische Zahnbürsten, elektrisch betriebenes Spielzeug etc. werden nur in Zusammenhang mit größeren Geräten abgeholt. Weitere, detaillierte Informationen zu den Altgeräten erhalten Sie hier. Die Abholung erfolgt auf besondere Anforderung.
Metallschrott:
Zum Metallschrott gehören z. B. Fahrräder, Bade- und Duschwannen aus Metall, Wäschespinnen usw. Die Abholung erfolgt auf besondere Anforderung.
Schadstoffe / Sonderabfall:

Problemabfälle wie Altlacke, Altfarben, Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Altmedikamente, Laborchemikalien, Altöl und Pflanzenschutzmittel werden mit dem Schadstoffmobil separat entsorgt. Die Abfälle müssen wegen des Gefährdungspotenzials persönlich übergeben werden! Die Abholung erfolgt auf besondere Anforderung.

Ebenfalls möglich ist die Anlieferung von Schadstoffen am Schadstoffmobil, welches an bestimmten Terminen von 10 bis 12 Uhr in Kirchhundem auf dem Platz vor den Tennisanlagen (Bahnhofsweg) steht. Die Termine sind mit "S" im Abfallkalender gekennzeichnet. Eine Anmeldung ist hier nicht erfoderlich.

Altglas:
Einwegflaschen und Gläser, die frei von Keramik (Ton) und Porzellan sind. Die an den Altglas-Containern angebrachten Sortierhinweise (Weiß-, Braun-, Grünglas) und Einwurfzeiten sind zu beachten! Helfen Sie mit bei nachhaltigem Glasrecycling! Informationen finden Sie unter www.was-passt-ins-altglas.de.
Batterien:
Rückgabe von Altbatterien bei allen Batterieverkaufsstellen.

Kontakt

Simone Dickel
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-32
Fax: +49 2723 409-99-32
E-Mail: s.dickel@kirchhundem.de
Raum: 201
Lara Bienk
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-33
Fax: +49 2723 409-99-33
E-Mail: l.bienk@kirchhundem.de
Raum: 201

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

Links