Der/Die Ortsvorsteher*in soll die Belange seines/ihres Bezirks gegenüber dem Rat vertreten.
Die Einteilung der Ortschaften in Bezirke ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchhundem festgelegt. Falls der/die Ortsvorsteher*in nicht Ratsmitglied ist, darf er/sie an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken, er/sie hat aber das Recht, dort gehört zu werden. Er/Sie fungiert also als Bindeglied zwischen der Bürgerschaft und der Verwaltung, bzw. der Politik.Ortsvorsteher*innen werden im Rahmen einer in ihrem Bezirk stattfindenden Bürgerversammlung vorgeschlagen und bestimmt. Der Rat wählt dann den/die Ortsvorsteher*in für die Dauer seiner Wahlzeit.
Hier finden Sie die Ansprechpartner*in für Ihren Wohnort:
Für den Bezirk 1 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.
Für den Bezirk 2 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.
Für den Bezirk 5 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.
Für den Bezirk 10 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.
Für den Bezirk 12 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.