Gemeinde Kirchhundem, IBAN DE26 4625 1630 0041 0017 44 bei der Sparkasse ALK BIC: WELADED1ALK;
Stichwort „Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kirchhundem“
Geldspenden, die für einzelne Flüchtlinge eingehen, müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen in der entsprechenden Höhe nachträglich vom Regelsatz abgezogen werden.
Grundsätzlich können auch Spenden für zweckgebundene Angebote angenommen werden. Eine Weiterleitung der Geldspende an bestimmte ehrenamtlich tätige Personen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn diese einen Nachweis über die tatsächlich geleisteten Aufwendungen vorlegen.
Ansonsten wird darum gebeten, für Sachspenden die vorhandenen Institutionen Warenkorb (für Lebensmittel/Hygieneartikel) und Kleiderkammer zu nutzen. Sachspenden, die direkt in den Unterkünften abgegeben werden, erreichen oft nicht die „Richtigen“.