Hilfsnavigation

Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Dorferneuerung

Förderprogramm des Landes NRW

Grundlegendes Ziel des Förderprogramms ist es, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Strukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur-und Naturräume für die Menschen zu sichern und zu entwickeln.

Ein besonderes Anliegen ist es, über die Förderung das bürgerschaftliche Engagement in den Dörfern und dörflich geprägten Gemeinden zu unterstützen (Quelle https://www.mhkbg.nrw).
Gefördert werden
  • Maßnahmen der Dorfentwicklung, z.B. Schaffung und Erhaltung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen und dörflicher Plätze, Erhaltung  ortsbildprägender Bausubstanz, Umnutzung dörflicher Bausubstanz, Abriss von Bausubstanz im Innenbereich

  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie Private. Als „Private“ im Sinne des Dorferneuerungsprogramms gelten gemeinnützige juristische Personen und natürliche Personen sowie Personengesellschaften.

Förderanträge sind bei der Bezirksregierung Arnsberg erhältlich und dort bis zum 30. September eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.

Interessenten sollten sich vor einer Antragstellung stets zunächst an die zuständigen Mitarbeiter*innen der Gemeinde Kirchhundem und Ansprechpartner*innen der Bezirksregierung Arnsberg wenden, um die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens zu klären, Hinweise zur Antragsstellung zu erhalten und ggf. Ortstermine zu vereinbaren. Auch bei Fragen zu den Fördergrundsätzen sowie zum allgemeinen Antragsverfahren im Bereich der Dorferneuerung erhält man hier Auskunft.

Links

Sonderaufruf "Feuerwehrhäuser in Dörfern"

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hatte erstmalig im Rahmen des Förderprogramms Dorfererneuerung 2021 einen Sonderaufruf "Feuerwehrhäuser in Dörfern" gestartet. Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Mit dem Sonderaufruf setzt die Landesregierung ein weiteres starkes Signal, denn: Ein starkes Nordrhein-Westfalen gibt es nur mit zukunftsfähigen Dörfern (Quelle https://www.mhkbg.nrw).

Kontakt

Verena Meinhardt
Fachbereich 3
Sachbearbeitung
TAG Lennestadt & Kirchhundem
Hundemstraße 18
57368 Lennestadt

Telefon: +49 2723 608-803
E-Mail: v.meinhardt@kirchhundem.de
Raum: TAG Lennestadt & Kirchhundem

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.