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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und wird als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest.

Allgemeines

Zur Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes unterscheidet das Baugesetzbuch zwischen einem qualifizierten, vorhabenbezogenen oder einfachen Bebauungsplan.

  • Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält zumindest Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.
  • Sofern eine dieser vier Voraussetzungen fehlt, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan.
  • Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht keine Bindung an die planerischen Festsetzungsmöglichkeiten; im Vorhaben- und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können vielmehr konkret-individuelle Festsetzungen getroffen werden. Vorhaben und Erschließung sind einem Durchführungsvertrag entsprechend fristgemäß zu realisieren.

Bebauungspläne einzelner Ortschaften:

Alle hier gezeigten Pläne dienen lediglich zu Informationszwecken und können nachstehend heruntergeladen werden. Für rechtsverbindliche Auskünfte sprechen Sie bitte mit den genannten Mitarbeiter*innen.

Bebauungspläne der Ortschaft Benolpe

Bebauungspläne der Ortschaft Heinsberg

Bebauungspläne der Ortschaft Hofolpe

Bebauungspläne der Ortschaft Kirchhundem

Bebauungspläne der Ortschaft Welschen Ennest

Bebauungspläne der Ortschaft Würdinghausen

Bebauungspläne der Ortschaft Oberhundem

Bebauungspläne der Ortschaft Rahrbach

Kontakt

Jürgen Fielenbach
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-39
Fax: +49 2723 409-99-39
E-Mail: j.fielenbach@kirchhundem.de
Raum: 307
Susanne Mester
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-59
Fax: +49 2723 409-99-59
E-Mail: s.mester@kirchhundem.de
Raum: 306

Ideen und Beschwerden

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